Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt durch die Grundausbildung, die besonderen Ausbildungsfahrten und die Unterweisung am Fahrzeug. Die Anzahl der Stunden der Grundausbildung ist nicht festgelegt.
Die Anzahl der Stunden für die besonderen Ausbildungsfahrten betragen für die Klasse:
- B - 12 Ausbildungsstunden
- BE - 5 Ausbildungsstunden
- A1, A2 und A jeweils 12 Sonderfahrten
Führerscheinklasse A1
- Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
- Mindestalter 16
Führerscheinklasse A2
- Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt
- Mindestalter 18
Führerscheinklasse A
- Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Mindestalter 24 Jahre
- Mindestalter 20 Jahre bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
Führerscheinklasse B
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- max. zulässige Gesamtmasse 3,5 t
- max. 8 Sitzplätze und Fahrersitz
- Anhänger max. 750 kg, max. zugelassene Gesamtmasse des Zugfahrzeuges 3,5 t
- enthaltene Klassen L, AM
- Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre begleitenes Fahren
Führerscheinklasse BE
- Zugfahrzeug der Klasse B
- Fahrerlaubnis Klasse B
- Anhänger von 750 kg bis 3,5 t
- Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre begleitenes Fahren
Erweiterung zu B96
- Erweiterung zu B, keine eigene Klasse
- max. zulässige Gesamtmasse 4,25 t Fahrzeug und Anhänger
- Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre begleitenes Fahren
- keine Prüfung, Bescheinigung durch Fahrschule
- Änderung des Führerscheins beim LABO
Erweiterung zu B196
- ab 25 Jahren, nach 5 Jahre mit Klasse B
- mindestens vier Unterrichtseinheiten (á 90 Minuten) theoretische Schulung
- mindestens fünf Unterrichtseinheiten (á 90 Minuten) praktische Schulung
- mit dem Nachweis der Fahrerschulung den Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 stellen
SCHLÜSSELZAHL B197
- bietet die Möglichkeit, auch Schaltfwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde
- 10 Fahrstunden zu je 45 MInuten auf einem Schaltwagen
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen
- Ausstellung einer sntsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule
- Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkungen durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78)
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden
Beispielbilder des Fahrschulfahrzeugs